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Willkommen im Zentrum
für die psychiatrische
und psychotherapeutische
Behandlung
geflüchteter Menschen

gzf

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Das Gesundheitszentrum für Flüchtlinge

wurde Anfang 2016 als gGmbH durch den gemeinnützigen Verein XENION www.xenion.org und die PIBB–Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg www.pi-bb.de gegründet.

Zielgruppe des GZF sind traumatisierte und /oder psychisch erkrankte Menschen, die nach Flucht aus ihren Heimatländern in Deutschland Asyl beantragt haben. Menschen, die politischer Verfolgung oder Bürgerkriegsbedrohungen ausgesetzt waren bzw. denen aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz zu gewähren ist.

Das GZF ermöglicht für diese Menschen eine psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, die sich an einem ganzheitlich ausgerichteten Krankheitsverständnis und an Kriterien kultursensibler Behandlung orientiert. Dabei soll die Zusammenarbeit mit allen Einrichtungen der psychiatrischen Regelversorgung im integrierenden Sinne befördert werden.

Zusammenführung von Kompetenzen

Im GZF werden die langjährige Erfahrung von XENION als spezialisiertem psychosozialem Beratungs- und Behandlungszentrum für traumatisierte Flüchtlinge und Überlebende von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen sowie die in der Integrierten Versorgung erprobten Strukturen des PIBB-Versorgungsnetzes zusammengeführt.

Rechtsstatus

Das GZF ist eine vom Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten in Berlin ermächtigte Institutsambulanz zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung (Diagnostik und Behandlung) von Menschen, die Verfolgung, Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. Insbesondere geht es um die Versorgung der Asylbewerber, die länger als 18 Monate in Deutschland sind und über deren Antrag noch nicht rechtsgültig entschieden wurde (gemäß § 2 Asylbewerberleistungsgesetz). Im Rahmen der Akutversorgung können Asylbewerber auch bereits ab der Registrierung beim LAF behandelt werden (gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz).

Das Behandlungsangebot ist prioritär im Sinne einer sozialpsychiatrisch-integrativ ausgerichteten Versorgung ausgerichtet auf Flüchtlinge, die in den südwestlichen Bezirken Berlins leben (Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln und Wilmersdorf-Charlottenburg). Darüber hinaus ist das GZF auch für Patienten anderer Bezirke und auch angrenzender Regionen in Brandenburg ansprechbereit. Es unterstützt die Bildung regionaler Versorgungsangebote in diesen entfernteren Regionen.

Zum Namen

Die Gründer des GZF haben sich bei der Namensgebung für die Verwendung des Begriffes „Flüchtlinge“ entschieden, da sie mit dem Begriff eine nicht stigmatisierende, an historische Flüchtlingsbewegungen in Deutschland (insb. nach 1945) erinnernde und in Analogie zu anderen „Ling-Worten“ eher eine positive Konnotation nahelegen. Hingewiesen sei auf die differenzierende Darstellung der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl unter dem Link: https://www.proasyl.de/hintergrund/sagt-man-jetzt-fluechtlinge-oder-gefluechtete/

Das „Gesundheitszentrum“ im Namen des GZF signalisiert die Absicht, perspektivisch auch weitere ärztliche resp. auch medizinische Behandlungsangebote einzubeziehen.

gzf Info-Flyer (PDF) Download